11. März 2024
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Versendung der Mitteilung über eine Änderung des Index der steuerlichen Zuverlässigkeit
Nach Ablauf des Bewertungszeitraums (Kalenderhalbjahr zum 31.12.2023) kündigte die Steuerbehörde erneut Änderungen an einem bekannten Förderinstrument an, nämlich dem Index der steuerlichen Zuverlässigkeit für Steuersubjekte.
Die Mitteilungen über den Index der steuerlichen Zuverlässigkeit wurden bis zum 31.01.2024 an die Steuersubjekte versandt, die aufgrund des Ablaufs von zwei Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem die Steuersubjekte für die Einkommenssteuer registriert wurden, bewertet wurden, sowie an die Steuersubjekte, die zuvor eine Mitteilung über den Index der steuerlichen Zuverlässigkeit erhalten hatten und deren Index der steuerlichen Zuverlässigkeit sich zum gleichen Zeitpunkt änderte (verbesserte oder verschlechterte), oder die nicht mehr bewertet wurden.