6. Dezember 2024
Lesezeit: 1
Min.
news
Die Änderungen der Gesetzgebung haben die Kraftfahrzeugsteuer nicht umgangen
Am 27. November 2024 wurde eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet, mit der die Ermäßigung des jährlichen Steuersatzes in den ersten neun Jahren nach der Erstzulassung eines Fahrzeugs ab dem 1. Januar 2025 aufgehoben wird. Stattdessen werden die Fahrzeuge mit einem einheitlichen Steuersatz belegt, der alle drei Jahre schrittweise um 10 % erhöht wird. Diese Erhöhung des Steuersatzes in 3-Jahres-Intervallen wird fortgesetzt, bis der Wert der Erhöhung 50 % erreicht.
Gleichzeitig gilt die 50%ige Ermäßigung des bereits angepassten Jahressatzes nur für Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb, komprimiertem (CNG) oder verflüssigtem Erdgas (LNG) oder Wasserstoff.
Die neuen Steuersätze und die Anpassung des Jahressatzes gelten erst für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025. Die Gesetzesänderung wird sich jedoch auch auf die Steuererklärung 2024 auswirken, da für die Berechnung der Steuervorauszahlungen für 2025 bereits die neuen Regeln für die Festlegung des Steuersatzes gelten.