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Änderungsentwurf zum Einkommensteuergesetz

Änderungsentwurf zum Einkommensteuergesetz

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Änderungsentwurf zum Einkommensteuergesetz

Dem Nationalrat der Slowakischen Republik wurden mehrere Regierungs- und Parlamentsvorlagen zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen eine Vielzahl von Bereichen, wie z. B. den Regierungsentwurf zum Sportgesetz oder die Änderung der für natürliche Personen geltenden CFC-Vorschriften (Besteuerung beherrschter ausländischer Gesellschaften).

Der Regierungsentwurf zum Sportgesetz

  • Führt die Möglichkeit ein, dass Einkünfte aus der Tätigkeit eines Sportprofis, die kein Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit sind, als Einkünfte aus einer sonstigen selbständigen Tätigkeit behandelt werden, auf die eine Quellensteuer erhoben wird.
  • Vereinfacht die Verwaltung und Abgabe von Steuererklärungen für Sportprofis.
  • Verringert den Verwaltungsaufwand und die Bürokratie bei der Zahlung von Vergütungen an Sportprofis.
  • Das Gesetz tritt am 1.5.2023 in Kraft, mit Erstanwendung auf die Besteuerung von Einkünften, die ab dem 1.1.2024 anfallen.

Abschaffung der Regeln für die Besteuerung beherrschter ausländischer Gesellschaften bei natürlichen Personen

  • Aufgrund der problematischen Anwendung in der Praxis wird vorgeschlagen, die Regeln für beherrschte ausländische Gesellschaften bei natürlichen Personen, die sogenannten CFC-Regeln, abzuschaffen, die erstmals bei der Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2022 angewendet wurden.
  • Die CFC-Regeln für natürliche Personen sind nicht durch das EU-Recht geregelt und EU-Länder können entscheiden, ob sie diese Regeln in ihre Gesetzgebung aufnehmen. Nur fünf EU-Mitgliedstaaten, darunter die Slowakei, haben diese Regeln eingeführt, wobei ihre Anwendungsbedingungen anderswo weit weniger streng sind als in der Slowakei.
  • Da diese Regeln erstmals bei der Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2022 angewandt wurden, wird vorgeschlagen, eine Übergangsbestimmung einzuführen, nach der natürliche Personen nicht mehr zur Zahlung von sich aus den CFC-Regeln ergebender Steuer verpflichtet sind. Wenn der Steuerpflichtige bereits eine Steuerzahlung geleistet hat, wird diese als Steuerüberschuss behandelt.
  • Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes soll ab dem 1.8.2023 in Kraft treten.

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