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Überarbeitung des Aktionsplans zum Ausbau der Elektromobilität in der Slowakischen Republik

Überarbeitung des Aktionsplans zum Ausbau der Elektromobilität in der Slowakischen Republik

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Überarbeitung des Aktionsplans zum Ausbau der Elektromobilität in der Slowakischen Republik

Das Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik hat einen Entwurf zur Überarbeitung des Aktionsplans zum Ausbau der Elektromobilität in der Slowakischen Republik (im Folgenden „Aktionsplan“) vorgelegt, der an den von der vorherigen Regierung vorgeschlagenen Aktionsplan für die Entwicklung der Elektromobilität in der SR anschließt.

Ziel des Aktionsplans ist es, den Übergang zu einem emissionsarmen Verkehr zu beschleunigen, die slowakische Automobilindustrie bei der Umstellung auf Elektromobilität zu unterstützen und eine wettbewerbsfähige Batterieindustrie zu schaffen, die direkt an die Fahrzeugproduktion in der Slowakei angeknüpft soll.

Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die in 3 Hauptgruppen unterteilt sind, und zwar:

  1. direkte finanzielle Umsetzungsmaßnahmen – Aufbau eines landesweiten Netzes von ultraschnellen Ladestationen, Aufbau von Ladeinfrastruktur, Förderung des öffentlichen Verkehrs, Förderung von Batteriespeichertechnologien und -bau, Zuschüsse beim Kauf von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen usw.,
  2. gesetzgeberische Maßnahmen – Änderung der Verteilertarife, Einführung von Ladestellenrechten, Steueranreize und -vergünstigungen, Einführung des Verursacherprinzips, Nutzervorteile für umweltfreundliche E-Fahrzeuge, etc.,
  3. unterstützende Maßnahmen nicht finanzieller Art – Erhebung und Zurverfügungstellung von Infrastrukturdaten, Ausbau von Personalkapazitäten.

Durch Änderung des Gesetzes Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommenssteuer in seiner geänderten Fassung wird hierzu Folgendes vorgesehen:

  • Einführung einer Maßnahme, die es ermöglicht, Ausgaben für das dienstliche Laden von Elektrofahrzeugen in einem anderen als unternehmenseigenen Netz als steuerliche Ausgabe auszuweisen.
  • Einführung von Maßnahmen, die es Arbeitgebern ermöglichen, intelligente Ladestationen bei ihren Mitarbeitern zu installieren.
  • Gesetzliche Festlegung eines festen Kostenerstattungsbetrags für den Energieverbrauch von Elektrofahrzeugen.
  • Halbierung der Steuer- und Abgabenlast für die Nutzung von batteriebetriebenen und Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugen als Dienstwagen auch für den privaten Gebrauch, weil die Anschaffungskosten für Elektro- und Hybridfahrzeuge höher sind als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.

Die Maßnahmen sollen bis zum 30.6.2024, einige bis zum 31.12.2024 gesetzlich verankert werden.

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