11. März 2024
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Bekämpfung der Geldwäsche
Bereits im Jahr 2021 schlug die Europäische Kommission ein Paket von Legislativvorschlägen zur Verbesserung und Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Hauptziel des Abkommens ist es, sowohl die Bürger als auch das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen, indem die Organisation und die Zusammenarbeit der nationalen Systeme in diesem Bereich verbessert werden. Mit dem Abkommen werden die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zum ersten Mal in der EU vollständig harmonisiert.
Am 18.01.2024 erzielten das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine vorläufige Einigung über ein Anti-Geldwäsche-Paket. Die vereinbarten Regeln sehen eine Höchstgrenze für Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro sowie die Einrichtung eines neuen Instituts vor, das die EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten überwachen, unterstützen und koordinieren soll. Das Abkommen wird sicherstellen, dass der Kryptowährungssektor, der Luxusgütersektor und auch Profifußballvereine verpflichtet werden, ihre Kunden durch Transaktionsüberwachung und Meldung verdächtiger Aktivitäten zu überwachen.
Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es von den Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament formell verabschiedet werden.