3. September 2024
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Das Gesetz über die Ausgleichssteuer soll novelliert werden
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes Nr. 507/2023 Slg. über die Ausgleichssteuer zur Gewährleistung einer Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen vorgelegt, über die Sie bereits in früheren Artikeln in unserem TPA-Newsletter informiert wurden.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstand aus der Notwendigkeit, die Verwaltungsrichtlinien zu den globalen Modellregeln gegen die Verzerrung der Steuerbemessungsgrundlage, die vom OECD/G20 Inclusive Framework angenommen wurden, in das slowakische Recht zu übertragen.
Die im Gesetz vorgeschlagenen Änderungen sind hauptsächlich technischer Natur und ergänzen die bestehenden Bestimmungen. Die Änderungen umfassen:
- Klarstellungen und Ergänzungen zur Berechnung des qualifizierten Einkommens oder des qualifizierten Verlusts des Grundunternehmens und zur Berechnung des Betrags der bereinigten einbezogenen Steuern,
- Klarstellung der bestehenden Definitionen,
- Ergänzung der Regeln für die Berechnung der Höhe der ausgeschlossenen Einkünfte anhand der wirtschaftlichen Substanz,
- Einführung von vereinfachten Berechnungen für unbedeutende Unternehmen.
Die Gesetzesnovelle soll am 31.12.2024 in Kraft treten.