Das Gesetz über die Ausgleichssteuer soll novelliert werden

Das Gesetz über die Ausgleichssteuer soll novelliert werden

Das Gesetz über die Ausgleichssteuer soll novelliert werden

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes Nr. 507/2023 Slg. über die Ausgleichssteuer zur Gewährleistung einer Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen vorgelegt, über die Sie bereits in früheren Artikeln in unserem TPA-Newsletter informiert wurden.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstand aus der Notwendigkeit, die Verwaltungsrichtlinien zu den globalen Modellregeln gegen die Verzerrung der Steuerbemessungsgrundlage, die vom OECD/G20 Inclusive Framework angenommen wurden, in das slowakische Recht zu übertragen.

Die im Gesetz vorgeschlagenen Änderungen sind hauptsächlich technischer Natur und ergänzen die bestehenden Bestimmungen. Die Änderungen umfassen:

  • Klarstellungen und Ergänzungen zur Berechnung des qualifizierten Einkommens oder des qualifizierten Verlusts des Grundunternehmens und zur Berechnung des Betrags der bereinigten einbezogenen Steuern,
  • Klarstellung der bestehenden Definitionen,
  • Ergänzung der Regeln für die Berechnung der Höhe der ausgeschlossenen Einkünfte anhand der wirtschaftlichen Substanz,
  • Einführung von vereinfachten Berechnungen für unbedeutende Unternehmen.

Die Gesetzesnovelle soll am 31.12.2024 in Kraft treten.

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