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11. März 2025
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Ab dem 1.3.2025 erhalten Arbeitnehmer einen zusätzlichen Vorteil, wenn sie auf Dienstreisen einen privaten PKW nutzen
Die Basisvergütung für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für Dienstreisen entschädigt den Arbeitnehmer für die normalen Kosten, die mit der Nutzung des Fahrzeugs verbunden sind, wie Abnutzung, kleinere Reparaturen und Wartung, Waschkosten, Haftpflicht- oder Kaskoversicherung oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs, mit Ausnahme der Treibstoffkosten.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik hat neue Beträge der Basisvergütung für einen Kilometer Fahrtstrecke für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs durch Arbeitnehmer auf Dienstreisen bekannt gegeben:
- 0,080 EUR für zweirädrige, dreirädrige Kraftfahrzeuge und Quads,
- 0,281 EUR für Personenkraftwagen.
Wird ein Anhänger an ein Quad oder einen Pkw angehängt, erhöht sich die Basisvergütung für diese Fahrzeuge um 15 %. Die Höhe der Basisvergütung pro gefahrenen Kilometer für Lastkraftwagen, Busse und Traktoren wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer schriftlich vereinbart.
Die Erhöhung der Basisvergütung ist das Ergebnis einer automatischen Indexierung, die auf der Erfüllung der Bedingung für eine Erhöhung für den Monat Dezember 2024 beruht.
Die oben genannten Beträge der Basisvergütung gelten ab dem 1.3.2025.