Änderung der Verpflegungs- und Kilometerpauschalen für Dienstreisen ab 1.9.2022

Änderung der Verpflegungs- und Kilometerpauschalen für Dienstreisen ab 1.9.2022

Änderung der Verpflegungs- und Kilometerpauschalen für Dienstreisen ab 1.9.2022

Wie wir Sie in unserem letzten Newsletter vorläufig informiert haben, werden mit Gültigkeit ab 01.09.2022 die Beträge beim Essenszuschuss wieder geändert und Folgendes tritt in Kraft:

  • 6,40 EUR für einen Zeitraum von 5 Stunden bis 12 Stunden,
  • 9,60 EUR für einen Zeitraum von 12 Stunden bis 18 Stunden,
  • 14,50 EUR für einen Zeitraum über 18 Stunden.

Der festgelegte Betrag des Essenszuschusses wirkt sich auch auf die Bereitstellung von Mahlzeiten für die Angestellten seitens des Arbeitgebers aus. So wurde der höchstmögliche Arbeitgeberbeitrag für Mahlzeiten nach dem Arbeitsgesetzbuch auf 3,52 EUR (vorher 3,30 EUR) erhöht, während der Mindestwert eines Essensgutscheins auf 4,80 EUR (vorher 4,50 EUR) angehoben wurde.

Der Geldbeitrag für die Verpflegung entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber seinen Angestellten für Mahlzeiten oder Essensgutscheine zahlt.

Mit Gültigkeit ab 01.09.2022 werden auch die Beträge des Grundersatzes für die Benutzung von Straßenkraftfahrzeugen bei Dienstreisen für jeweils 1 km Wegstrecke wie folgt geändert:

  • einspurige Fahrzeuge und Dreiräder 0,063 EUR
  • Personenkraftwagen 0,227 EUR

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