Bahnbrechende Änderung für Unternehmen ab Januar 2025

Bahnbrechende Änderung für Unternehmen ab Januar 2025

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Neue Verpflichtung für Arbeitgeber mit mehr als 49 Beschäftigten!

Am 5. November 2024 verabschiedete das slowakische Parlament eine Änderung des Arbeitsgesetzbuchs. Ab dem 1. Januar 2025 sind Arbeitgeber mit mehr als 49 Beschäftigten verpflichtet, einen Beitrag zu den sportlichen Aktivitäten der Kinder ihrer Beschäftigten zu leisten. Bis Ende 2024 ist es den Arbeitgebern freigestellt, ob sie den Arbeitnehmern einen Beitrag zahlen wollen oder nicht.

Die obligatorische Gewährung eines solchen Zuschusses soll die Kinder zu einer gesunden Lebensweise anregen und so zur Vorbeugung von Zivilisationskrankheiten beitragen. Der Zuschuss wird auf Antrag eines Arbeitnehmers, der seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen für den Arbeitgeber tätig ist, in Höhe von 55 % der Kosten für die sportliche Betätigung, höchstens jedoch 275 EUR pro Jahr für alle Kinder des Arbeitnehmers, gewährt.

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