Das Nationale Reformprogramm der Slowakischen Republik für 2024

Das Nationale Reformprogramm der Slowakischen Republik für 2024

Das Nationale Reformprogramm der Slowakischen Republik für 2024

Die Slowakische Regierung hat am 24.4.2024 das Nationale Reformprogramm der Slowakischen Republik für 2024 verabschiedet. Das Nationale Reformprogramm verschafft einen Überblick über die bereits umgesetzten sowie geplanten Maßnahmen, mit denen den Empfehlungen des EU-Rates in verschiedenen strukturellen Schwerpunktbereichen (öffentliche Finanzen, Bildung, Arbeitsmarkt, Soziales und Wohnen, grüne Transformation usw.) entsprochen wird.

Speziell im Bereich der Besteuerung sind für 2024 die folgenden Maßnahmen gebilligt:

  • Reform des Steuersystems der Slowakischen Republik und Optimierung des Steuermixes durch Ausschöpfung des Potenzials von Umwelt- und Grundsteuern. Dies soll nicht nur der Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz, sondern auch der Förderung des grünen Wandels und der ökologischen Nachhaltigkeit dienen.
  • Verbesserung der Betreibung von Steuerrückständen und die Entwicklung von IT-Unterstützung für Gerichtsvollzieher. Zurzeit ist der Wortlaut einer Änderung des Steuerverwaltungsgesetzes (Abgabenordnung) zur Umsetzung dieser Maßnahme in Fertigstellung.
  • Fortgesetzte Einführung eines Informationssystems für die elektronische Einreichung von Rechnungen, der so genannten E-Rechnung.
  • Verbesserung der elektronischen Dienstleistungen der Finanzverwaltung:
  • Einfügung eines QR-Codes in die von der Finanzverwaltung ausgegebenen Dokumente, um Fehler bei der Zahlung von Steuern, Gebühren oder Strafen seitens der Steuerpflichtigen zu reduzieren (die ersten Dokumente mit QR-Code sollen Anfang Juni 2024 versandt werden);
  • Vorausfüllung von Steuererklärungen natürlicher Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen;
  • Abschaffung der Verpflichtung des Arbeitgebers, einen jährlichen Lohnsteuerausgleich zu erstellen.
  • Gesetzliche Definition eines Steuerbetrugs verbunden mit Softwareabmahnungen nach dem Motto „dreimal und genug“ (informative Mitteilungen, die elektronisch an die Steuerzahler versendet werden, um die Einhaltung von Steuerpflichten sicherzustellen), um die Mehrwertsteuerlücke zu verringern und die Effizienz der Steuererhebung zu verbessern.

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