3. September 2024
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Die Finanzverwaltung führt die Zahlungsmöglichkeit per QR-Code ein
Wie wir Sie bereits in der letzten Ausgabe unseres Newsletters informiert haben, führt die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik eine Innovation in Form von Zahlungen per QR-Code ein, um die Qualität der angebotenen elektronischen Dienstleistungen zu verbessern.
Um die Erfüllung der individuellen Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik zu vereinfachen und Fehler zu vermeiden, werden die Zahlungsdaten in Form eines QR-Codes in ausgewählten Dokumenten vorausgefüllt. In der Praxis müssen Sie nur den QR-Code über die Banking-App einscannen, und die grundlegenden Zahlungsdaten wie Betrag, Kontonummer und variables Symbol werden automatisch vorausgefüllt. Der QR-Code sollte links im Dokument auf Höhe der Adressleiste oder unten links im Dokument auf Höhe der Unterschrift angebracht werden.
Die Änderungen wurden von der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik schrittweise in zwei Etappen eingeführt. In der ersten Etappe ab 01.06.2024 werden Dokumente, die sich auf Steuerabmahnungen, Bekanntmachungen von Versteigerungen, Beschlüsse über die Verhängung einstweiliger Verfügungen und Beschlüsse nach Steuerprüfungen beziehen, mit QR-Codes versehen. Ab dem 01.07.2024 werden im Rahmen der zweiten Etappe auch Beschlüsse über die Bestellung eines Pfandrechts, Steuervollstreckungsbescheide, Beschlüsse über die Verhängung von Geldbußen und die Festsetzung von Verzugszinsen mit QR-Codes versehen.
In Bezug auf diese Zahlungsoption weist die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik auch darauf hin, dass Zahldokumente mit QR-Code niemals per E-Mail, sondern nur über das zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung und über die slowakische Post verschickt werden.