Einweg-Pfandverpackungen aus buchhalterischer Sicht

Einweg-Pfandverpackungen aus buchhalterischer Sicht

Einweg-Pfandverpackungen aus buchhalterischer Sicht

Am 1. 1. 2022 traten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 302/2019 Slg. über die Rücknahme von definierten Einwegverpackungen, nämlich Kunststoffflaschen und Dosen, in Kraft. Die Einhaltung des Pfandsystems, das hinter dem gesamten Prozess steht, der die Verpackungshersteller, die Händler (Vertreiber) und nicht zuletzt die Kunden (Endverbraucher) betrifft, dürfte zu einer saubereren Slowakei beitragen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Hersteller und Händler getrennte Buchungen über den Preis der Waren und den Wert des Pfandes führen müssen. Diese Verpflichtung wird durch die Einrichtung von analytischen Konten für die einzelnen synthetischen Konten erfüllt, die im Zusammenhang mit der Abrechnung von Einweg-Pfandverpackungen verwendet werden.

Darüber hinaus hat der als Entnahmestelle für Pfandverpackungen registrierte Händler die gesammelten Einweg-Pfandverpackungen in einem gesonderten Register (Unterbilanz) zu erfassen.

Ist der Endverbraucher der Pfandverpackungen ein im System der doppelten Buchführung erfasster Unternehmer, so hat er auch diese Verpackungen auf gesonderten analytischen Konten zu erfassen.

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