15. März 2023
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Entwurf einer Änderung des Rechnungslegungsgesetzes
Nach vorläufiger Information des Finanzministeriums der Slowakischen Republik wird derzeit eine Änderung des Gesetzes Nr. 431/2022 Slg. über die Rechnungslegung vorbereitet, die das slowakische Recht noch näher an die europäischen Vorschriften heranführen wird. Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist es, die Qualität der in den Jahresberichten ausgewählter Unternehmen offengelegten Informationen über deren Auswirkungen auf die Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Nachhaltigkeitsinformationen) zu verbessern. Alle diese Angaben sollten auch ein einheitliches elektronisches Meldeformat erhalten, das den europäischen Standards entspricht, und mit der Verpflichtung verbunden sein wird, dass diese Informationen von unabhängiger Seite in einheitlicher Weise verifiziert werden.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung ist auch geplant, die Anforderungen an die Berufsausbildung der Wirtschaftsprüfer und die Systematik ihrer Arbeit zu ändern. Gegenwärtig sind diese Anforderungen an Wirtschaftsprüfer weder durch das Rechnungsprüfungsgesetz noch das Rechnungslegungsgesetz verbindlich vorgegeben und sind deshalb auch nicht detailliert geregelt. Im Hinblick auf die geplanten Änderungen der Offenlegungspflichten für Nachhaltigkeitsinformationen sind nicht nur Änderungen in den genannten Gesetzen, sondern auch im Handelsgesetzbuch erforderlich.
Der voraussichtliche Termin für den Beginn des Stellungnahme-Verfahrens zu der Novelle des Rechnungslegungsgesetzes ist der Mai 2023.