Erhöhte Essensgeldbeträge ab 1.4.2025!

Erhöhte Essensgeldbeträge ab 1.4.2025!

Erhöhte Essensgeldbeträge ab 1.4.2025!

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik hat eine Erhöhung der Essensgeldbeträge angekündigt, die ab dem 1.4.2025 gelten wird:

  • 8,80 EUR (von 8,30 EUR) für die Zeitzone 5 bis 12 Stunden,
  • 13,10 EUR (von 12,30 EUR) für die Zeitzone von mehr als 12 Stunden bis zu 18 Stunden,
  • 19,50 EUR (von 18,40 EUR) für die Zeitzone über 18 Stunden.

Infolge der Erhöhung des Essensgeldes werden auch die folgenden Lohnvariablen erhöht:

  • Mindestwert der Essensmarke: EUR 6,60 (von EUR 6,23),
  • Mindestarbeitgeberbeitrag für Mahlzeiten nach dem Arbeitsgesetzbuch: 3,63 EUR (vorher 3,43 EUR),
  • Maximal steuerlich absetzbarer Arbeitgeberbeitrag: 4,84 EUR (von 4,57 EUR).

Es ist wichtig zu wissen, dass der finanzielle Beitrag für die Mahlzeiten der Arbeitnehmer dem Betrag entspricht, den der Arbeitgeber für die Mahlzeiten oder Essensmarken der Arbeitnehmer zahlt.

Die Erhöhung der Essensgeldbeträge und der damit verbundenen Variablen ist das Ergebnis einer automatischen Indexierung, nachdem die Bedingung für ihre Erhöhung für den Monat Januar 2025 erfüllt wurde.

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