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Erhöhung von Kostenerstattungen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen ab dem 1.5.2024

Erhöhung von Kostenerstattungen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen ab dem 1.5.2024

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Erhöhung von Kostenerstattungen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen ab dem 1.5.2024

Das Gesetz Nr. 283/2002 Slg. über die Reisekostenerstattung regelt die Erstattung von Kosten und anderen Leistungen im Rahmen von Geschäftsreisen. Zu diesen Leistungen gehört auch die Grunderstattung pro Fahrkilometer. Die Höhe der Grunderstattungen wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik (im Folgenden „Ministerium“) auf Grundlage der Daten des Preisindex für Güter im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen festgelegt.

Auf Grundlage der vom Ministerium erlassenen Maßnahme wurde die Grunderstattung für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen bei Geschäftsreisen pro Fahrkilometer mit Wirkung ab dem 1. Mai 2024 wie folgt erhöht:

  • für einspurige Fahrzeuge und Dreiräder von 0,071 EUR auf 0,075 EUR,
  • für Personenkraftwagen von 0,252 EUR auf 0,265 EUR.

Die Erhöhung der Grunderstattung bewirkt die Erhöhung von Kostenerstattungen für die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs des Arbeitnehmers bei Geschäftsreisen sowie von Kostenerstattungen für die Nutzung eines unternehmenseigenen Kraftfahrzeugs.

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