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Erneute Änderung des Verpflegungsgeldes ab dem 1. Juni 2023

Erneute Änderung des Verpflegungsgeldes ab dem 1. Juni 2023

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Erneute Änderung des Verpflegungsgeldes ab dem 1. Juni 2023

Letztes Jahr haben wir bereits wiederholt über die Änderungen des Verpflegungsgeldes berichtet, zuletzt ab dem 1. Januar 2023. Wie ersichtlich, sind die Änderungen immer noch nicht abgeschlossen, und mit Wirkung vom 1. Juni 2023 haben sich die Variablen für das Verpflegungsgeld erneut wie folgt geändert:

  • EUR 7,30 (von EUR 6,80) für einen Zeitraum von 5 Stunden bis 12 Stunden,
  • EUR 10,90 (von EUR 10,10) für einen Zeitraum von 12 Stunden bis 18 Stunden,
  • EUR 16,40 (von EUR 15,30) für einen Zeitraum von mehr als 18 Stunden.

Der festgelegte Betrag des Verpflegungsgeldes wirkt sich auch auf die Bereitstellung von Mahlzeiten für die Arbeitnehmer aus. So wurde der höchstmögliche Arbeitgeberbeitrag für Mahlzeiten nach dem Arbeitsgesetzbuch auf EUR 4,02 (bisher EUR 3,74) erhöht, während der Mindestwert eines Essensgutscheins auf EUR 5,48 (bisher EUR 5,10) angehoben wurde.

Der Geldbeitrag für die Verpflegung entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für Mahlzeiten oder Essensgutscheine zahlt.

Die oben genannten Beträge des Verpflegungsgeldes werden durch eine Maßnahme angepasst, die noch in der Gesetzessammlung veröffentlicht werden muss.

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