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Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen für Geschäftsfahrten

Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen für Geschäftsfahrten

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Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen für Geschäftsfahrten

Das slowakische Finanzministerium hat einen Verordnung zur Erhöhung des Betrags des Grundersatzes für die Benutzung von Straßenkraftfahrzeugen bei Geschäftsfahrten je Fahrkilometer von derzeit 0,227 EUR auf 0,239 EUR vorgelegt.

Laut Vorschlag soll diese Verordnung ab dem 1.4.2023 in Kraft treten. Über ihre Verabschiedung werden wir Sie in der nächsten Ausgabe unseres Newsletters unterrichten.

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