Regierung billigt Gesetzentwurf zur Besteuerung von gesüßten nicht alkoholhaltigen Getränken

Regierung billigt Gesetzentwurf zur Besteuerung von gesüßten nicht alkoholhaltigen Getränken

Regierung billigt Gesetzentwurf zur Besteuerung von gesüßten nicht alkoholhaltigen Getränken

Gesüßte nicht alkoholhaltige Getränke werden im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen in der Slowakischen Republik mit einer neuen Steuer belegt. Die Steuer auf gesüßte nicht alkoholhaltige Getränke soll der Staatskasse zusätzliche Einnahmen bringen, aber auch zu einem geringerem Konsum dieser Getränke beitragen.

Bei der neuen Steuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf mit Zucker oder anderen Süßmitteln gesüßte nicht alkoholhaltige Getränke erhoben wird. Grundsätzlich wird die Steuer von den Unternehmern erhoben, die das betroffene Getränk als erstes Lieferkettenglied in der Slowakischen Republik vertreiben, und an die Staatskasse abgeführt, wobei die Steuer auf den Getränkepreis aufgeschlagen wird.

Die Steuerpflicht soll mit dem Datum der ersten Lieferung in der Slowakischen Republik entstehen und der Steuerpflichtige wird verpflichtet sein, der Steuerbehörde diesen Sachverhalt innerhalb von fünf Tagen nach dem Lieferdatum zu melden.

Insbesondere werden gesüßtes Wasser in Flaschen, aromatisierte Getränke, Eistee, Säfte, alkoholfreies Bier und Wein mit einem Alkoholgehalt von bis zu 0,5% sowie Getränke mit hohem Koffeingehalt, wie z. B. Energydrinks, der Steuer unterliegen.

Nach Abschluss des interministeriellen Stellungnahmeverfahrens hat das Finanzministerium der Slowakischen Republik gesüßte Milchgetränke, Joghurtgetränke und Getränke auf pflanzlicher Basis sowie Nahrungsergänzungsmittel wie rezeptfreie Vitamin-Brausetabletten und Proteingetränke mit Zucker- oder Süßstoffzusatz von der Steuer ausgenommen.

Als Grundlage für die Steuerberechnung soll die in Litern (oder Kilogramm) angegebene Menge des Getränks genommen werden, wobei für die einzelnen Getränkearten folgende Steuersätze gelten würden:

  • 0,15 EUR/Liter – verpackte Getränke für den direkten Verbrauch,
  • verpackte konzentrierte Substanzen, die vor dem Verzehr zubereitet werden müssen:
  • 1,05 EUR/Liter – wenn das Getränk in einer beliebigen Volumeneinheit vertrieben wird,
  • 4,30 EUR/Kilogramm – wenn das Getränk in einer beliebigen Gewichtseinheit vertrieben wird,
  • 0,30 EUR/Liter – hoch koffeinhaltige Getränke (Energydrinks).

Es wird erwartet, dass die Einführung der neuen Steuer der Staatskasse im Jahr 2025 knapp 80 Millionen Euro einbringen wird. Der Verband der Hersteller von nicht alkoholhaltigen Getränken und Mineralwasser in der Slowakischen Republik lehnt diesen Gesetzentwurf jedoch ab und erklärt in seiner Stellungnahme, dass die neue Steuer zu einem extremen Anstieg der Preise für gesüßte nicht alkoholhaltige Getränke führen werde, und zwar je nach Art des Getränks um Dutzende von Prozenten.

Der Gesetzesentwurf wurde dem Parlament zur Debatte zugeleitet, nach Vorschlag soll das Gesetz mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Über weitere Entwicklungen zu diesem Gesetzentwurf werden wir Sie in den nächsten Ausgaben unseres Newsletters auf dem Laufenden halten.

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