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Vaterschaftsurlaub

Mit Wirkung vom 1. November 2022 legt das Arbeitsgesetzbuch seinen präzisierten Entwurf zur Betreuung von Neugeborenen vor und definiert den sogenannten Vaterschaftsurlaub.

Ein Vater, der ein neugeborenes Kind betreut, hat spätestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Während dieser Zeit hat der Vater Anspruch auf „Vaterschaftsgeld“, eine Leistung der Sozialversicherung, die ihm von der Sozialversicherungsanstalt gezahlt wird.

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