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Verlängerung der Gültigkeit von qualifizierten Zertifikaten für die anerkannte Autorisierungsmethode bis zum 31.12.2024

Verlängerung der Gültigkeit von qualifizierten Zertifikaten für die anerkannte Autorisierungsmethode bis zum 31.12.2024

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Verlängerung der Gültigkeit von qualifizierten Zertifikaten für die anerkannte Autorisierungsmethode bis zum 31.12.2024

Am 17.10.2023 wurde ein aktualisiertes Auslegungsgutachten zur Anwendung der Verordnung des Ministeriums für Investitionen, regionale Entwicklung und Informatisierung der Slowakischen Republik Nr. 511/2022 Slg. über anerkannte Autorisierungsmethoden veröffentlicht. Das genannte Gutachten erlaubt die Verwendung eines bis zum 20.6.2021 ausgestellten und mit einem Chip ausgestalteten Personalausweises oder Aufenthaltsdokuments für eine gültige Autorisierung in Form einer elektronischen Signatur auch nach dem 31.12.2023, ohne dass das Dokument ersetzt werden muss.

Um die Möglichkeit der diesbezüglichen Verwendung eines bis zum 20.6.2021 ausgestellten Personalausweises zu verlängern, ist es notwendig, über die eID-Klient-Anwendung (Version 4.4.) ein neues Zertifikat für die anerkannte Autorisierungsmethode herunterzuladen, dass das alte Dokument ersetzen wird. Nach Angaben des zentralen Portals der öffentlichen Verwaltung ist dies nur eine vorübergehende Lösung, da neue Zertifikate derzeit mit Gültigkeit nur bis zum 31.12.2024 ausgestellt werden (die Gültigkeit von vor dem 11.10.2023 ausgestellten Zertifikaten endet am 31.12.2023).

Die eID-Klient-Anwendung in ihrer aktuellen Version benachrichtigt den Benutzer automatisch, wenn das Zertifikat bald abläuft.

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