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Vorschlag für einen Steuerfreibetrag für Rentenbeiträge

Vorschlag für einen Steuerfreibetrag für Rentenbeiträge

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Vorschlag für einen Steuerfreibetrag für Rentenbeiträge

Am 13.1.2023 wurde dem Nationalrat der Slowakischen Republik ein Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Förderung des freiwilligen Rentensparens verstärkt werden soll.

Es wird vorgeschlagen, einen Steueranreiz in Form eines Steuerfreibetrages in Höhe der nachweislich gezahlten freiwilligen Beiträge zum Altersrentensparen einzuführen, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 2% der Steuerbemessungsgrundlage aus Einkünften natürlicher Personen aus nicht-selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Gleichzeitig darf dieser Betrag 2% des 60-fachen des durchschnittlichen Monatslohns in der slowakischen Wirtschaft in dem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr, für das die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt wird, zwei Jahre vorausgeht, nicht überschreiten.

Es wird auch vorgeschlagen, die Schöpfung von Mitteln aus dem freiwilligem Sparen auch vor dem Rentenalter zu ermöglichen. Eine Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage wird nur erforderlich, wenn die Entnahme vor Vollendung des 55. Lebensjahres erfolgt und der Steuerpflichtige den Freibetrag in früheren Zeiträumen in Anspruch genommen hat.

Der vorgeschlagene Termin für das Inkrafttreten der Novelle ist der 1.1.2024.

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