6. Juni 2024
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Weitere Gesetzesänderungen im Kurzüberblick
Weitere wichtige Änderungen im Steuerrecht und Rechnungswesen umfassen auch:
- Ab dem 1. Juni 2024 wird die verabschiedete Änderung des Gesetzes Nr. 431/2002 Z.z. über die Rechnungslegung in Kraft treten, mit der die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) umgesetzt wird. Das Hauptziel ist es, die Qualität der in den Jahresberichten ausgewählter Unternehmen offengelegten Informationen über deren Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Nachhaltigkeitsinformationen) zu erhöhen. Jahresberichte ausgewählter Unternehmen werden ein einheitliches elektronisches Meldeformat erhalten, das den europäischen Standards entspricht, und mit der Verpflichtung verbunden sein wird, dass diese Informationen von einer unabhängigen Stelle (Auditor) in einheitlicher Weise verifiziert werden. Durch die Gesetzesänderung werden inflationsbedingt auch die Größenkriterien (Höhe der Vermögenswerte, Nettoumsatz) angepasst, die einzelne Größenkategorien von Unternehmen definieren, so dass Unternehmen diese angepassten Kriteriensätze anwenden können und somit nicht unter die strengeren Anforderungen fallen, die für Unternehmen höherer Größenordnungen gelten.
- Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik hat eine Änderung des Gesetzes Nr. 663/2007 Slg. über den Mindestlohn vorgeschlagen, durch die mit Wirkung vom 1. November 2024 bzw. 1. Januar 2025 das Gesetz Nr. 283/2002 Slg. über die Reisekostenerstattung geändert wird. Das Ministerium schlägt dabei vor, wie beim Mindestlohnbetrag eine Erhöhung der Kostenerstattungen für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs bei einer Geschäftsreise, des Verpflegungsgeldes und der Grunderstattung durch eine vorherige Veröffentlichung in der Gesetzessammlung der Slowakischen Republik bekannt zu geben. Es wird vorgeschlagen, die rechtliche Behandlung der Nutzung eines Kraftfahrzeugs des Arbeitnehmers bei einer Geschäftsreise im Hinblick auf den Nachweis und die Erstattung von Kraftstoffkosten zu klären und Sonderregeln für Elektrofahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit anderen alternativen Antriebssystemen einzuführen.
- De Entwurf einer Novelle des Gesetzes Nr. 359/2015 Slg. über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten für die Zwecke der Steuerverwaltung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/2226 des Rates zur Änderung der DAC8-Richtlinie. Hauptzweck der Gesetzesänderung ist die Einführung einer Verpflichtung für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik Informationen über Krypto-Vermögenswerte zu melden, die zu Zahlungs- und Anlagezwecken verwendet werden. Zudem soll sie die Einhaltung des globalen OECD-Standards für den Austausch von Informationen über Finanzkonten gewährleisten. Es wird daher vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten im Einklang mit der Aktualisierung des Gemeinsamen Meldestandards (CRS) auch auf elektronisches Geld und digitale Währungen der Zentralbanken auszuweiten.
- Mit Wirkung vom 1.4.2024 wurde dem Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer die Übergangsbestimmung § 52zzza hinzugefügt. Diese Bestimmung gibt in Anlehnung an die Einführung des Begriffs „Gebäudekomplex“ im Baugesetz die Abschreibungsmethode für solche Gebäude vor. Für als solche definierte Bauten, die zu einer Gesamtheit von Bauwerken gehören, die eine einzige funktionale Einheit bilden, gilt, dass wenn das Bauverfahren bis spätestens 31. März 2025 begonnen hat, sie in der Abschreibungsgruppe getrennt ausgewiesen werden.
- Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat die Maßnahme Nr. MF/005391/2024-74 zur Änderung der Maßnahme zu den Buchführungsverfahren und dem Rahmenkontenplan für Unternehmer, die das System der doppelten Buchführung anwenden, erlassen (die „Maßnahme“). Die Maßnahme wurde in Anlehnung an das Gesetz über Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften und das geänderte Rechnungslegungsgesetz erlassen. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf den neu eingeführten Rechtsbegriff der „Umwandlung“, die Rechnungslegungspraktiken bei dem Nachfolgeunternehmen und das neue Institut der Abspaltung. Die Maßnahme trat am 15.3.2024 in Kraft.