Die länderübergreifende Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. deren Einsatz im Ausland kommt mit der wachsenden Internationalisierung von Unternehmen immer häufiger vor.
Infolge der unterschiedlichen länderspezifischen Regelungen ist jede Entsendung gesondert zu betrachten. Es ist aber auch auf die (persönlichen und beruflichen) Bedürfnisse der involvierten Beteiligten Rücksicht zu nehmen.
Bei der Konzeption und Durchführung der Entsendung ist insbesondere auf das entsendende Unternehmen, den entsendeten Mitarbeiter und das aufnehmende Unternehmen einzugehen. Denn jede Entsendung erfordert für die ausgewogene Beachtung aller Interessen – unter Beachtung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Reduzierung von Steuern und (Sozial-)Abgaben – eine auf den Einzelfall abgestimmte Gestaltung.
TPA berät Sie gerne bei:
- den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten
- dem Arbeitsrecht
- den Steuern
- der Sozialversicherung und
- den Melde- und Bewilligungspflichten,die in und zwischen den betroffenen Ländern zu beachten sind.